Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Detia Freyberg GmbH, Dr.-Werner-Freyberg-Str. 11, D-69514 Laudenbach

§ 1 Geltungsbereich der AGB

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr durch die Detia Freyberg GmbH oder ein mit ihr gesellschaftsrechtlich verbundenes Unternehmen aus der Detia Degesch Group (im Folgenden einheitlich „DD-Group“ beziehungsweise „wir“ oder „uns“); der konkrete Vertragspartner des Kunden ergibt sich jeweils aus den Vertragsunterlagen des Einzelvertrages, insbesondere dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung). Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden„Kunde(n)“).
  2. Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen gleichartigen Verträge zwischen DD-Group und dem Kunden, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich hierauf hingewiesen wird.Die Vertragsgegenstände und die Höhe der Vergütung werden im Angebot und/ oder Auftrag von DD- Group näher spezifiziert. Regelungen in kundenspezifischen Vertragsdokumenten von DD-Group, insbesondere im Angebot, haben bei Widersprüchen Vorrang vor den Regelungen in diesen AGB.
  3. Sofern der Kunde auch Cloud Services von DD-Group nutzen sollte, gelten ergänzend zu und vorrangig vor diesen AGB die Besonderen Bedingungen für Cloud Services.
  4. Diesen AGB entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn DD-Group Lieferungen oder Leistungen erbringen sollte, ohne solchen Bedingungen des Kunden ausdrücklich zu widersprechen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss 

  1. Alle Angebote von DD-Group sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist Bestellungen oder Aufträge des Kunden sind bindend und können von DD-Group innerhalb von zwei (2) Wochen nach ihrem Zugang angenommen werden, z.B. durch Übersendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung.
  2. Der Vertragsschluss mit dem Kunden erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferungvon DD-Group durch ihre Dies gilt nicht, soweit DD-Group die Nicht- oder verspätete Belieferung durch einen Zulieferer zu vertreten hat, insbesondere kein kongruentes Deckungsgeschäft abge-schlossen hat. DD-Group wird den Kunden unverzüglich über eine Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
  3. Die Wirksamkeit und Erfüllung von Verträgen kann von der Einhaltung von Anforderungen aus dem nationalenoder internationalen Exportkontroll- und/ oder Anti-Terror-Recht, z.B. der Erteilung von behördlichen Genehmigungen oder der Durchführung von Sanktionslistenprüfungen, abhängen. Hiervon betroffene Angebote von DD-Group und Verträge stehen deshalb unter dem Vorbehalt (aufschiebende oder auflösende Bedingung) der Einhaltung solcher Anforderungen.
  4. An dem Kunden überlassenen technischen Unterlagen und sonstigen Daten, Informationen und Unterlagen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – behält sich DD-Group alle Eigentums-, Urheber- und gewerblichen Schutzrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.
  5. Angaben von DD-Group zu den Vertragsgegenständen (z.B. Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Per- formance, Toleranzen und andere technische Daten) sowie Darstellungen der Ware (z.B. in Modellen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit der Vertragsgegenstände zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie stellen insbesondere keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale Handelsübliche Abweichungen in Größe, Farbe, Form und Qualität oder bzgl. sonstiger Eigenschaften, die aufgrund rechtlicher Vorschriften oder im Zuge der Produktweiterentwicklung erfolgen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit der Vertragsgegenstände zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

 

§ 3 Lieferung und Gefahrtragung

  1. Alle Lieferungen erfolgen mangels abweichender Vereinbarung EXW Laudenbach (INCOTERMS 2020). Die Wahl der Versandart und der Art der Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von DD-
  2. DD-Group ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese für den Kunden selbständig nutzbar sind, die vollständige Lieferung sichergestellt ist und dem Kunden durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
  3. Die Gefahr geht bei Warenlieferungen spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder dem sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe der Ware infolge eines Um- stands, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware versandbereit ist und DD-Group dies dem Kunden angezeigt.

 

§ 4 Fristen und Termine; höhere Gewalt; Erfüllungsort

  1. Von DD-Group in Aussicht gestellte Fristen und Termine sind unverbindlich und gelten nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine verbindliche Frist oder ein verbindlicher Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern die Versendung der Ware vereinbart wurde, beziehen sich Fristen und Termine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder dem sonst mit dem Transport beauftragten
  2. Vereinbarte Fristen und Termine beginnen nicht vor Klärung aller technischen und kommerziellen Details, vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben und vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Eine vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versendet oder dem Kunden die Versandbereitschaft angezeigt wurde.
  3. "Höhere Gewalt" bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welcher bzw. der die DD- Group daran hindert oder darin beeinträchtigt, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Ein Fall höherer Gewalt liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor: Krieg, Invasion, feindliche Kriegshandlungen, erhebliche militärische Mobilisierung, Bürgerkrieg, Aufstand, Rebellion und Revolution, Machtübernahme durch das Militär oder durch Usurpatoren, Aufruhr, terroristische Handlungen, Sabotage oder Piraterie, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen, rechtmäßige oder unrechtmäßige hoheitliche Verfügungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Verstaatlichung, Seuche, Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis, Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie, allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
  4. Soweit ein Fall höherer Gewalt oder unvorhersehbarer und unverschuldeter Betriebsstörungen vorliegt, ist die DD-Group ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis die Leistungsunfähigkeit verursacht und sich die DD-Group hierauf beruft, von der Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Haftung auf Schadenersatz oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung Die DD-Group wird in angemessener Zeit Mitteilung von dem Hindernis und ihrer Leistungsunfähigkeit machen. Ist die Wirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die vorstehenden Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Leistung behindert.
  5. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien das, was sie nach dem Vertrag billigerweise erwarten durften, im Wesentlichen verwehrt bleibt, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Mitteilung gegenüber der anderen Partei innerhalb einer angemessenen Frist zu kündigen.
  6. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Laudenbach, soweit nichts anderes bestimmt Schuldet DD-Group eine Installation und/ oder Inbetriebnahme von Geräten, ist insoweit Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation die Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß zu erfolgen hat.

 

§ 5 Kundenverantwortung 

  1. Der Kunde erbringt unentgeltlich die zur Vertragserfüllung erforderlichen Beistellungen und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, ordnungsgemäß und vollständig. Soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich oder vereinbart ist, stellt der Kunde vollständige und widerspruchsfreie Daten, Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Ist Gegenstand der vertraglichen Leistungen die Lieferung und Inbetriebnahme von Geräten, wird der Kunde die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen herstellen und aufrechterhalten.
  2. Eine über die Gewährleistung für die vereinbarte Beschaffenheit hinausgehende Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung oder Verwendungsdauer der gelieferten Ware bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko für die Ware ausschließlich dem Der Kunde wird die Ware vor ihrer Anwendung daraufhin prüfen und ggf. testen, ob sie für den von ihm geplanten Einsatz geeignet ist. Der Kunde beachtet insoweit auch die Vorgaben von DD-Group, z.B. in produktspezifischen Hinweisen, die einer gelieferten Ware beigelegt sind. In Zweifelsfällen wird er sich vor der Anwendung eines Produkts zusätzlich informieren und beraten lassen. Vertragliche Beratungspflichten von DD-Group bestehen jedoch nur, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Euro rein netto, zuzüglich Versandkosten und Verpackung sowie bei Exportlieferungen zuzüglich anfallender Zölle, Gebühren und sonstiger öffentlicher Abgaben.
  2. Die vereinbarten Preise beruhen auf den Lohn-, Material-, Energie- und Gemeinkosten zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags. Erhöhen sich diese Kosten innerhalb von vier (4) Monaten zwischen Vertragsschluss und Lieferzeitpunkt, ist DD-Group zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, die Erhöhung der Kosten war bereits bei Vertragsschluss vorhersehbar, DD-Group befindet sich in Lieferverzug oder hat die Kostenerhöhung aus sonstigen Gründen zu vertreten.
  3. Der Kaufpreis einer gelieferten Ware wird mangels abweichender Vereinbarung dem Kunden unmittelbar nach Übergabe der Ware in Rechnung gestellt.
  4. Rechnungen werden dem Kunden von DD-Group per Briefpost oder elektronisch per E-Mail übermittelt. Sie sind mangels abweichender Angaben unmittelbar mit ihrem Zugang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, stehen DD-Group die gesetzlichen Ansprüche uneingeschränkt zu.
  5. DD-Group ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von DD-Group durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet erscheint.
  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis stützen.

 

§ 7 Mängelrüge und Mängelhaftung

  1. Gelieferte Waren sind durch den Kunden unverzüglich nach ihrer Ablieferung auf Mängel zu Erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eingang der Ware, schriftlich zu rügen und in zumutbarem Umfang zu dokumentieren. Versteckte Mängel sind DD-Group unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Feststellung des Mangels schriftlich mitzuteilen. § 377 HGB findet im Übrigen uneingeschränkt Anwendung.
  2. DD-Group übernimmt die Gewähr dafür, dass die Vertragsgegenstände der Produktbeschreibung entsprechen und ihrer vertragsgemäßen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen. Ein Sachmangel liegt insbesondere nicht vor bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Anwendung der Vertragsgegenstände, bei falscher Lagerung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht ordnungsgemäßer Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, die nicht von DD-Group zu verantworten sind. Die Gewährleistung für Sachmängel setzt voraus, dass der Kunde die Vertragsgegenstände nicht selbst oder durch Dritte entgegen den vertraglichen Vorgaben oder der Betriebsanleitung genutzt hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hiervon unabhängig
  3. Soweit bei Gefahrübergang ein Mangel der überlassenen Vertragsgegenstände vorliegt, ist DD-Group nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist berechtigt und verpflichtet. Die Mängelbeseitigung kann zunächst auch darin bestehen, dass dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden oder zu umgehen. Im Falle von Rechtsmängeln verschafft DD-Group dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an den Vertragsgegenständen; DD-Group kann alternativ die betroffenen Vertragsgegenstände (ganz oder teilweise) auch gegen Gleichwertige austauschen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
  4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen er- höht haben, weil die Vertragsgegenstände nachträglich an einen anderen Ort als den vereinbarten Lieferort verbracht worden sind, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Vertragsgegenstandes. DD-Group kann die Nacherfüllung im Übrigen verweigern, soweit sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.
  5. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl (mindestens zwei (2) Nacherfüllungsversuche je Mangel), kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurück- treten. Bei nur unerheblichen Mängeln ist ein Rücktritt vom Vertrag Für Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen. Für etwaige Schadenersatzansprüche aufgrund von Mängeln gilt § 8 dieser AGB.
  6. Erbringt DD-Group Leistungen bei der Mängelsuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann sie hierfür eine Vergütung nach Aufwand Dies gilt insbesondere, wenn ein vom Kunden gemeldeter Mangel nicht nachweisbar oder DD-Group nicht zuzuordnen ist. Der Vergütungsanspruch besteht nicht, sofern der Kunde nachweist, dass er das Nichtvorliegen eines Mangels nicht erkannt hat und ihn daran auch kein Verschulden trifft.
  7. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden nach diesem § 7 beträgt ein (1) Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DD-Group, wenn DD-Group einen Mangel arglistig verschwiegen hat, oder wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann.

 

§ 8 Haftung 

  1. Beruht die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, haftet DD-Group nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt, soweit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person, sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird.
  2. Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von DD-Group auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
  3. Darüber hinaus sind alle Schadensersatzansprüche - gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und insbesondere nicht für alle mittelbaren, indirekten und Folgeschäden sowie Mehraufwendungen, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von DD-Group.
  5. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren ein (1) Jahr ab Kenntnis des Kunden von den anspruchs- begründenden Umständen bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde ohne grobe Fahrlässigkeit von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners hätte Kenntnis erlangen müssen. Aus- genommen von der Verjährungsverkürzung sind Ansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DD-Group oder wenn DD-Group einen Mangel arglistig verschwiegen

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die von DD-Group an den Kunden gelieferte Ware (im Folgenden „Vorbehaltsware“) bleibt bis zur voll- ständigen Erfüllung aller, auch künftiger Ansprüche von DD-Group aus der Geschäftsverbindung zum Kunden, Eigentum von DD-Group. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von DD-Group hinweisen und DD-Group hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen.
  2. Die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Auf- trag und für DD-Group als Herstellerin, allerdings ohne diese zu verpflichten. Erfolgt eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, DD-Group nicht gehörenden Gegenständen, erwirbt DD-Group das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der von ihr gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten bzw. verbundenen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung bzw. Verbindung.
  3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages (inkl. MwSt.) an DD-Group ab; DD-Group nimmt die Abtretung an. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von DD- Group, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. DD- Group wird jedoch die Forderung des Kunden gegen seinen Abnehmer nicht selbst einziehen, solange der Kunde nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.
  4. Für den Fall, dass der Kunde in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt, so dass die Forderungen von DD-Group gefährdet erscheinen, insbesondere wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird, ist DD-Group berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden heraus zu verlangen. In dem Herausgabeverlangen liegt der Rücktritt von dem Vertrag. Eine vorherige Fristsetzung ist entbehrlich.

 

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Der Kunde wird vertrauliche Informationen und Unterlagen technischer oder geschäftlicher Art, die ihm von DD-Group überlassen werden und die entweder als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind, über die Dauer der Vertragsbeziehung hinaus streng geheim halten und insbesondere nicht unautorisiert an Dritte weitergeben.
  2. Personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Name und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners von DD-Group auf Kundenseite) werden von DD-Group unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden von DD-Group gespeichert und zu Zwecken der Vertragserfüllung gegebenenfalls an externe Dienstleister (z.B. Transportunternehmen) weitergegeben. Weitergehende Informationen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von DD-Group in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

 

§ 11 Einhaltung der Vorschriften und ethische Geschäftsführung

  1. Der Kunde sichert zu, dass er im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit im Einklang mit allen geltenden gesetzlichen Bestimmungen handelt, insbesondere den Regelungen zur Korruptions- und Geldwäschebekämpfung und anderen strafrechtlichen Bestimmungen.
  2. Der Kunde ist in seinem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der anwendbaren Gesetze, Verordnungen und sonstigen sicherheitsrechtlichen Vorschriften im Hinblick auf Zulassung, Einsatz und Anwendung der Vertragsgegenstände Ggf. erforderliche exportrechtliche Genehmigungen im Bestimmungsland wird der Kunde einholen. Bei jeder Weiterveräußerung ist der Kunde ferner für die Beachtung etwaiger Ausfuhrvorschriften verantwortlich und hat DD-Group insoweit von allen Verpflichtungen freizustellen.
  3. Der Kunde unterhält weder direkte noch indirekte geschäftliche Beziehungen zu Terroristen oder terroristischen oder sonstigen kriminellen Organisationen. Durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen stellt der Kunde die Einhaltung von geltenden Embargos, der anwendbaren europäischen Verordnungen zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung sowie der entsprechenden US- amerikanischen oder sonstigen anwendbaren nationalen Vorschriften in seinem Geschäftsbetrieb
  4. Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde gegen vorstehende Pflichten verstößt oder verstoßen hat, ist DD-Group nach ihrer Wahl zum Rücktritt vom oder zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn DD- Group ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Im Falle einer solchen Vertragsbeendigung ist DD-Group von jeglicher Leistungspflicht befreit. Der Kunde wird DD-Group von allen Ansprühen Dritter (inklusive behördlicher Bußgelder), Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) und Schäden freistellen, soweit diese auf einer schuldhaften Verletzung seiner Verpflichtungen aus diesem § 11 beruhen.
  5. Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder vergleichbare Arbeit darf nicht zum Einsatz kommen. Die Arbeit muss ausnahmslos freiwillig erfolgen und Angestellte müssen jederzeit in der Lage sein, ihre Arbeit zu beenden oder ihr Beschäftigungsverhältnis zu kündigen. Darüber hinaus müssen die Arbeitnehmer in akzeptabler Weise behandelt werden. Es darf kein psychischer Druck ausgeübt werden, sexuelle und persönliche Belästigung dürfen nicht stattfinden.
  6. Kinderarbeit darf nicht zum Einsatz kommen. Der Geschäftspartner muss die Empfehlung aus den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern einhalten. Die Rechte jugendlicher Arbeitskräfte müssen geschützt werden und besondere Schutzvorschriften müssen eingehalten werden.

 

§ 12 Schlussbestimmungen 

  1. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Fax genügt hierfür, E-Mail nicht). Das Schriftformerfordernis kann selbst nur schriftlich von den Parteien aufgehoben werden.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Mannheim. DD-Group hat das Recht, auch an jedem anderen national oder international zuständigen Gericht Klage zu erheben.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, nicht durchsetzbaren oder fehlenden Bestimmung werden die Parteien eine solche wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirtschaftlich gewollt haben.

Laudenbach, 08. November 2024